KI-Bildgenerierung: Wem gehören die Bilder eigentlich?

Du findest das perfekte Bild für deine Story – es zeigt exakt, was du brauchst. Doch das Bild stammt nicht von einer Fotograf:in, sondern wurde von einer Künstlichen Intelligenz erstellt. Darfst du es dann einfach verwenden? Muss jemand um Erlaubnis gefragt werden? Und wem gehört dieses Bild überhaupt?
Das Thema ist gerade deshalb spannend, weil das derzeit geltende Urheberrecht die bahnbrechenden Entwicklungen im Bereich generativer KI nicht explizit abbildet und einschlägige Urteile noch fehlen. Für KI-generierte Bilder gilt in Deutschland Folgendes: Für ungeschulte Augen wirken sie nicht selten wie das Werk eines Menschen, doch aus einer rechtlichen Perspektive gelten sie aktuell in den meisten Fällen als „gemeinfrei“. Das bedeutet: Weil kein Mensch der eigentliche Urheber ist, genießen diese Bilder in der Regel keinen rechtlichen Schutz. Die bloße Eingabe eines Prompts („Prompting“) reicht in der Regel nicht aus, um als Urheber:in anerkannt zu werden. Eine Urheberschaft könnte bei der KI-Bilderstellung gegebenenfalls in Betracht kommen, wenn die Software lediglich ein Hilfsmittel und nur von untergeordneter Bedeutung bei der Bilderstellung war. Oder, wenn du argumentieren kannst, dass du die KI durch dein elaboriertes und zielgerichtetes Prompting zu einem ganz bestimmten Ergebnis gelenkt hast und die KI gar keinen eigenen „Entscheidungsspielraum“ hatte. Hierzu ist aber noch nichts gerichtlich geklärt.
Ein weiteres Problem: Viele KI-Systeme lernen allerdings aus bestehenden Bildern, die urheberrechtlich geschützt sind. Wenn dein KI-Bild einem bekannten Foto zu ähnlich sieht, kann das rechtlich brenzlig werden.
Nehmen wir ein fiktives Beispiel aus der Medienpraxis: Für einen Artikel über den laufenden Bürgermeisterwahlkampf brauchst du ein Symbolbild für das Thema „kommunale Politik“. Statt eine teure Fotodatenbank zu durchsuchen, erzeugst du mit einer KI ein passendes Bild: Ein Rathaus mit Wahlplakaten. Doch was, wenn die KI beim Erstellen auf ein geschütztes Design zurückgegriffen hat oder das Ergebnis zufällig einem echten Wahlplakat ähnelt? Dann drohen rechtliche Konsequenzen.
Und noch ein weiterer, wichtiger Aspekt: Die tatsächliche Nutzungsmöglichkeit der von dir mittels KI erstellten Bilder hängt auch von den Nutzungsbedingungen des eingesetzten KI-Tools und der konkreten Lizenz ab. Die Anbieter räumen teilweise nur eingeschränkte Nutzungsrechte ein oder behalten sich selbst bestimmte Rechte vor. Manche Anbieter verbieten die Nutzung für bestimmte Zwecke (z. B. politische Werbung, Deepfakes, etc.). Im Fall nicht-exklusiver Lizenzen können andere dasselbe Bild auch verwenden.
Tipps & Tricks für den Alltag
- Gemeinfreiheit prüfen: Ist das Bild rein durch KI entstanden? Dann ist es meist gemeinfrei. Vorsicht ist aber geboten bei Ähnlichkeiten mit bekannten Werken.
- Trainingsdaten hinterfragen: Finde heraus, ob die KI mit geschützten Bildern trainiert wurde. Das beeinflusst die Rechtslage.
- AGB lesen: Viele KI-Anbieter schränken die Nutzung ein. Das gilt insbesondere bei kommerziellen Projekten.
- Nachbearbeitung bewusst einsetzen: Wenn du ein KI-Bild mit Deiner eigenen Kreativität „wesentlich“ veränderst, kannst du eventuell eigene Rechte an der Bearbeitung erwerben.
- Dokumentation nicht vergessen: Halte fest, wie und wann du das Bild erzeugt hast. Das hilft bei späteren Nachfragen.
Wenn du tiefer einsteigen willst, erfährst du im nächsten Abschnitt, worauf es rechtlich wirklich ankommt – und wie du Risiken gezielt minimierst.
Deep Dive: Juristische Fallstricke bei der KI-Bildgenerierung
Technisch gesehen funktioniert KI-Bildgenerierung meist durch sogenannte neuronale Netzwerke, die riesige Mengen an Bilddaten analysieren. Sie lernen dabei Zusammenhänge und Muster, ähnlich wie ein Maler, der sich von vielen Kunstwerken inspirieren lässt. Viele dieser Trainingsdaten stammen allerdings aus dem Netz und das nicht selten ohne Zustimmung der Rechteinhaber:innen. Dieses „Scraping“ ist rechtlich umstritten.
Bleiben wir bei unserem Beispiel mit dem Bild zur Bürgermeisterwahl. Du hast das KI-generierte Bild leicht angepasst: die Farben verändert, ein paar Details hinzugefügt. Genügt das schon, um ein eigenes Urheberrecht daran zu begründen? Die Antwort lautet: Kommt drauf an.
Rechtlich zählt, ob deine Bearbeitung eine „persönliche geistige Schöpfung“ darstellt – so steht es in § 2 Absatz 2 des Urheberrechtsgesetzes (UrhG). Entscheidend ist die sogenannte „Schöpfungshöhe“. Es reicht nicht, nur einen Filter drüberzulegen. Aber wenn du das Bild nicht „nur unwesentlich“ veränderst (§ 3 Satz 3 UrhG) und neue, kreative Elemente hinzufügst, kann deine Überarbeitung geschützt sein.
Weitere rechtliche Risiken ergiben sich aus der Möglichkeit, dass KI-Bilder bekannte Logos, Designs oder real existierende Persönlichkeiten abbilden. Hierdurch können nicht nur Urheberrechte, sondern auch Marken- oder Persönlichkeitsrechte verletzt werden. Für Medienschaffende ist das ein echtes Minenfeld, da hier meistens eine kommerzielle Nutzung vorliegt.
Ein möglicher Lösungsweg: Viele Redaktionen lassen KI-Bilder intern nachbearbeiten. Dadurch können sie neue, schutzfähige Werke schaffen. Wichtig ist dabei der kreative Anteil des Menschen. Denn je größer der ist, desto besser die Chancen auf rechtlichen Schutz an der Bearbeitung. Aber Achtung: wenn das zugrundeliegende KI-Bild urheberrechtlich geschützt ist (z. B. weil es von einem Menschen stammt oder als Lichtbild unter § 72 UrhG fällt), dann darfst du es nicht ohne Zustimmung des Rechteinhabers bearbeiten oder veröffentlichen, selbst wenn deine Bearbeitung geschützt sein kann. Ausnahme: Dein neu geschaffenes Werk wahrt einen „hinreichenden Abstand zum benutzten Werk.“
Dies wird in § 23 Abs. 1 UrhG geregelt: „Bearbeitungen oder andere Umgestaltungen eines Werkes, insbesondere auch einer Melodie, dürfen nur mit Zustimmung des Urhebers veröffentlicht oder verwertet werden. Wahrt das neu geschaffene Werk einen hinreichenden Abstand zum benutzten Werk, so liegt keine Bearbeitung oder Umgestaltung im Sinne des Satzes 1 vor.“
Abschließend lässt sich sagen: Wenn du KI-Bilder nutzen willst, brauchst du nicht nur ein gutes Auge, sondern auch rechtliches Fingerspitzengefühl. Sicherer fährst du, wenn du:
- den kreativen Eigenanteil hochhältst und hinreichenden Abstand zu geschützten Werken hältst,
- Lizenzbedingungen sorgfältig prüfst,
- dich mit der Herkunft der Trainingsdaten befasst und
- bei Zweifeln fachliche Beratung einholst.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu rechtlichen Themen, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Hierfür ist die persönliche Einschätzung einer Rechtsanwält:in erforderlich.
Bei der Erstellung des Beitragsbildes sowie des Textes kam generative Künstliche Intelligenz unterstützend zum Einsatz.