KI & Copyright: Innovation vs. Urheberrecht?

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KI & Copyright: Innovation vs. Urheberrecht?

Innovation und Urheberrecht unter einen Hut zu bringen – das ist eine der größten Herausforderungen für Redaktionen im Umgang mit generativer Künstlicher Intelligenz. Besonders das Urheberrecht birgt erhebliche Risiken. Die Strafen können empfindlich ausfallen, doch es gibt Wege, sich abzusichern. Im Webinar „KI & Copyright: Urheberrechtliche Spielregeln bei der Nutzung von Gen AI“ am 30. September räumte Dr. Hermann Waldhauser von der Kanzlei HEUSSEN mit den gängigsten Mythen rund um KI, Medien und Urheberrecht auf. Seine wichtigste Erkenntnis: Ohne dokumentierten Schaffensprozess wird Rechtsschutz nahezu unmöglich.

Wie brisant das Thema ist, zeigt sich im Konflikt zwischen technologischer Innovation und politischer Regulierung. Während US-Gerichte tendenziell zugunsten der KI-Anbieter urteilen, mehren sich auch in der Europäischen Union die Klagen: Der KI-Gigant OpenAI steht in Deutschland vor Schadensersatzforderungen, weil sich über sein Sprachmodell urheberrechtlich geschützte Songtexte reproduzieren ließen.

Geschützte Bilder einspeisen heißt vervielfältigen

Die ersten rechtlichen Fallstricke lauern bereits vor dem ersten Prompt. Selbst das Einspeisen von Material kann problematisch sein: Wer geschützte Bilder verwendet, vervielfältigt sie – und braucht dafür die Zustimmung der Rechteinhaber:innen. Dasselbe gilt für die Verbreitung und Öffentlichmachung des Outputs.

Besondere Vorsicht ist bei sensiblen Daten geboten. ChatGPT und vergleichbare Tools laufen auf amerikanischen Servern, die einem anderen Rechtsverständnis unterliegen. Persönlichkeitsdaten, Verträge, Kundendaten oder Quellcode können dort schnell zu Verletzungen von Betriebsgeheimnissen führen.

Auch bei der visuellen Darstellung gilt es, rechtliche Grenzen zu beachten. Bei der Darstellung von Bauwerken greift grundsätzlich die Panoramafreiheit. Drohnenaufnahmen fallen allerdings nicht darunter. Sollen Personen generiert werden, müssen Prompts abstrakt und allgemein formuliert sein – etwa „1,70m, weiblich, braune Haare“. Entscheidend ist, dass keine real existierenden Personen als Vorlage dienen und der Prozess genau dokumentiert ist.

Beim kreativen Arbeiten mit Vorbildern gibt es hingegen einen wichtigen Gestaltungsspielraum: „Generiere mir etwas im Stil von XY“ verletzt kein Copyright – solange das Endprodukt keine Rückschlüsse auf die Inspiration zulässt.

Nur Menschen können Urheber sein

Doch wem gehört eigentlich das KI-generierte Ergebnis? Die entscheidende rechtliche Frage lautet: Ist KI bloßes Werkzeug oder Koproduzent? Die Antwort ist eindeutig: Nur Menschen können Urheber sein. Allein die Prompter:in könnte durch zahlreiche Iterationen ein eigenes, urheberrechtlich geschütztes Werk schaffen. Das ist jedoch die Ausnahme und erfordert eine penible Dokumentation des Prozesses. Fehlt diese Dokumentation, existiert kein Urheberrecht – und damit entfällt praktisch die kommerzielle Verwertbarkeit des Outputs.

Bei Weiterverarbeitungstechniken wie Inpainting oder Outpainting fordert Waldhauser „ausreichend Abstand“ zum Original. Deutsche Gerichte verlangen Eigenständigkeit, wahrnehmbare Unterschiede und eine künstlerische Auseinandersetzung mit dem Ausgangswerk. Im Grenzfall Pastiche – bei Karikaturen, Mashups oder Remixes – greift möglicherweise die Kunstfreiheit.

Schutzfristen im Blick behalten

Für die Verwendung von Archivmaterial gelten in Deutschland 70 Jahre Schutzfrist nach dem Tod der Urheber:in. Bei international verbreitetem Online-Content empfiehlt Waldhauser, längere Schutzfristen einzukalkulieren, da einzelne Länder abweichende Regelungen haben. Nach dem Training für Content und Data Mining müssen die Daten gelöscht werden.

Fazit: Ohne Dokumentation kein Rechtsschutz

Die rechtlichen Spielregeln sind komplex, aber klar. Wer KI-Tools professionell nutzen will, muss den Entstehungsprozess archivieren, Abstand zum Ausgangsmaterial wahren und Zustimmungen einholen. Für Medienschaffende bedeutet das: KI als Werkzeug ist legitim – aber nur mit dokumentiertem menschlichen Schaffensprozess. Denn nur dieser Nachweis ermöglicht es im Streitfall, die erforderliche Schöpfungshöhe zu belegen und damit ein urheberrechtlich geschütztes, kommerziell verwertbares Werk zu schaffen.

Was bedeutet generative Künstliche Intelligenz aus rechtlicher Perspektive für die Medienbranche? In einer fortlaufenden Webinar-Reihe untersucht das KI-Kompetenzzentrum Medien (KI.M) mit vielfältigen Expert:innen die entscheidenden Problemstellungen und bietet Ansätze für den rechtssicheren Umgang mit KI in Medienhäusern. Das Thema und den Termin des nächsten Online-Seminars gibt das KI.M rechtzeitig bekannt.

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