KI-Verordnung: Deutsches Durchführungsgesetz verzögert sich

Das geplante deutsche Durchführungsgesetz zur EU-KI-Verordnung, das sogenannte KIMÜG (Gesetz zur Marktüberwachung und Sicherstellung der Konformität von Systemen künstlicher Intelligenz – KI-Marktüberwachungsgesetz), nimmt weiter Gestalt an. Der Referentenentwurf befindet sich laut aktuellen Informationen derzeit in der Ressortabstimmung zwischen den beteiligten Bundesministerien.
Zur Erinnerung: Artikel 70 Absatz 2 der KI-Verordnung fordert, dass die EU-Mitgliedstaaten Informationen darüber, wie die zuständigen nationalen Behörden und zentralen Anlaufstellen auf elektronischem Wege kontaktiert werden können, bis zum 2. August 2025 öffentlich zugänglich machen.
Politischer Übergang verzögert Verfahren
Wie der Parlamentarische Staatssekretär beim Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung Thomas Jarzombek in seiner Antwort auf eine Anfrage ausführte, wird das Gesetzgebungsverfahren nicht vor dem 2. August 2025 abgeschlossen werden können.
Grund dafür ist vor allem der politische Zeitplan in Berlin: Die vorgezogene Bundestagswahl im Februar 2025 sorgte für eine Übergangsphase und machte eine Neuabstimmung des Referententwurfs erforderlich. Zuständig in der neuen Bundesregierung ist nunmehr der Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
Hintergrund: Was regelt das KIMÜG?
Das KIMÜG soll die nationale Umsetzung und Durchsetzung der EU-KI-Verordnung ermöglichen – insbesondere durch die Benennung von Marktüberwachungsbehörden und die Einrichtung von Konformitätsbewertungsverfahren durch die sogenannten notifizierenden Behörden.
Der Gesetzgeber steht vor der Herausforderung, Aufsicht, Kompetenzverteilung und sektorspezifische Besonderheiten verfassungs- und praxisgerecht zu gestalten. Klar ist aber: Ohne ein verabschiedetes Durchführungsgesetz werden wichtige Vollzugsmechanismen der KI-Verordnung in Deutschland zunächst nur eingeschränkt greifen können.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick zu rechtlichen Themen, ersetzt aber keine individuelle Rechtsberatung. Hierfür ist die persönliche Einschätzung einer Rechtsanwält:in erforderlich.
Bei der Erstellung des Beitragsbildes sowie des Textes kam generative Künstliche Intelligenz unterstützend zum Einsatz.